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   BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78   

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BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78 (https://dejure.org/1979,814)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1979 - 6 C 74.78 (https://dejure.org/1979,814)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1979 - 6 C 74.78 (https://dejure.org/1979,814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufung in das Beamtenverhältnis - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses - Vordienstzeit - Kindererziehung - Erziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69

    Anerkennung von Dienstzeiten als ruhegehaltfähig - Ableistung von

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78
    Das ist in aller Regel der Fall, wenn die Umstände durch das Verhalten des Beamten maßgeblich geprägt sind (vgl. die bereits erwähnten Urteile vom 27. April 1966, 22. Februar 1967 und 27. Dezember 1971 sowie Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34 = ZBR 1971, 347 = DÖD 1971, 212]).

    Anderes hätte auch dann nicht zu gelten, wenn ihr Entschluß, das Arbeitsverhältnis seinerzeit nicht fortzusetzen, nicht nur in ihrem eigenen Interesse und dem ihrer damaligen Familie gelegen hätte, sondern wenn sie damit auch dem Interesse der Allgemeinheit daran entsprochen hätte, daß Mütter ihre Kinder selbst betreuen und dadurch dazu beitragen, daß Fehlentwicklungen vermieden werden, die später zu Lasten der Allgemeinheit gehen können (vgl. dazu Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - [a.a.O.]).

    Hierzu hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem bereits angeführten Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - (a.a.O.) ausgeführt:.

  • BVerwG, 27.12.1971 - VI C 1.71

    Rechtmäßigkeit der Einbehaltung des Ruhegehaltes eines Beamten - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - [ZBR 1966, 581] m.w.N. und vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [ZBR 1972, 151]) ist dieser Vorschrift zu entnehmen, daß zwischen den Vordienstzeiten, deren Berücksichtigung als ruhegehaltfähig begehrt wird, und der Berufung in das Beamtenverhältnis ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen muß.

    Nach der ausdrücklichen Regelung in § 115 Abs. 1 Satz 1 BBG (a.F.) gilt das allerdings nur, wenn die Unterbrechung von dem Beamten "zu vertreten" ist (vgl. Urteile vom 22. Februar 1967 - BVerwG 6 C 85.64 - [ZBR 1967, 215] und vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78
    Das Erziehungs- und Pflegerecht der Eltern (vgl. hierzu BVerfGE 4, 52 [57]) wird jedoch ... nicht schon dadurch gestört, daß der öffentlich-rechtliche Dienstherr die Einbeziehung der vor der Begründung des Beamtenverhältnisses liegenden Vordienstzeiten in die ruhegehaltfähige Dienstzeit, also eine Erhöhung des im Alter bei Dienstunfähigkeit zu erwartenden Ruhegehalts, ablehnt, weil die Beamtin nach der Entlassung aus einem früheren Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn die mögliche Wiedereinstellung nur deshalb 8 1/2 Jahre nicht betrieb, um unbehindert ihre beiden Kinder betreuen zu können.
  • BVerwG, 22.02.1967 - VI C 85.64

    Beurlaubung eines Soldaten zu Studienzwecken - Anerkennung von Zeiten als

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78
    Nach der ausdrücklichen Regelung in § 115 Abs. 1 Satz 1 BBG (a.F.) gilt das allerdings nur, wenn die Unterbrechung von dem Beamten "zu vertreten" ist (vgl. Urteile vom 22. Februar 1967 - BVerwG 6 C 85.64 - [ZBR 1967, 215] und vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 27.04.1966 - VI C 52.63
    Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - [ZBR 1966, 581] m.w.N. und vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [ZBR 1972, 151]) ist dieser Vorschrift zu entnehmen, daß zwischen den Vordienstzeiten, deren Berücksichtigung als ruhegehaltfähig begehrt wird, und der Berufung in das Beamtenverhältnis ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen muß.
  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01

    Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der

    Das ist in aller Regel der Fall, wenn die Umstände durch das Verhalten des Beamten maßgeblich geprägt sind (vgl. Urteile vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1 S. 2 m.w.N. und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 7 sowie Beschluss vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 2 B 160.89 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 9).
  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79

    Berücksichtung von Ausbildungszeiten und Lehrdienstzeiten in der Sowjetischen

    Sowohl § 85 Abs. 1 Nr. 5 DBG als auch § 130 Abs. 1 LBG 1971 fordern darüber hinaus, daß zwischen der Vortätigkeit und der Ernennung zum Beamten in zeitlicher Hinsicht ein innerer Zusammenhang besteht (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 115 Abs. 1 BBG a.F., § 10 BeamtVG; vgl. Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 22], vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 37] und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1]).

    Das ist der Fall, wenn die Unterbrechung auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Beamten zuzurechnen sind, weil sie maßgeblich durch sein Verhalten geprägt werden (Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - [a.a.O.], vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34], vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [a.a.O.] und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [a.a.O.]).

    Bei der von diesen Grundsätzen ausgehenden Beurteilung, ob dem Kläger die mit seinem Übertritt in das Bundesgebiet verbundene Beendigung seines Arbeitsverhältnisses in der DDR zuzurechnen ist, hat das Berufungsgericht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats; vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - (a.a.O.) - in erster Linie auf die tatsächlichen Umstände abgehoben, die zum Abbruch der Lehrertätigkeit des Klägers in der DDR geführt haben.

    Bei dieser Sachlage ist es nicht zu beanstanden, sondern entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß das Berufungsgericht den Abbruch der Tätigkeit des Klägers in der DDR der Sphäre des Klägers zugerechnet hat mit der Folge, daß er die Unterbrechung des inneren Zusammenhangs zwischen dieser Vordienstzeit und seiner Berufung in das Beamtenverhältnis zu vertreten hat (vgl. Urteile vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [a.a.O.] und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 30.90

    Beamtenanwärter - Anwärtersonderzuschläge

    Entscheidend ist, ob das Verhalten des Beamten bei der Einbeziehung der Motivation in dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang, in dem er steht (hier Rückzahlung erhaltener Anwärtersonderzuschläge), "billigerweise" dem von dem Bediensteten oder dem vom Dienstherrn zu verantwortenden Bereich zuzuordnen ist (u.a. Urteile vom 22. Februar 1967 - BVerwG 6 C 85.64 - ; vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - ; vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - ; vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - ; vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - und vom 4. März 1986 - BVerwG 2 C 33.83 - sowie Beschluß vom 3. Juli 1985 - BVerwG 2 B 107.84 - ).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 22.85

    Besoldung - Anwärtersonderzuschläge - Rückforderung - Ausscheiden -

    Entscheidend ist, ob das Verhalten des Beamten bei der Einbeziehung der Motivation in dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang, in dem er steht (hier Rückzahlung erhaltener Anwärtersonderzuschläge), "billigerweise" dem von dem Bediensteten oder dem vom Dienstherrn zu verantwortenden Bereich zuzuordnen ist (u.a. Urteile vom 22. Februar 1967 - BVerwG 6 C 85.64 - , vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - , vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - , vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - , vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - und vom 4. März 1986 - BVerwG 2 C 33.83 - sowie Beschluß vom 3. Juli 1985 - BVerwG 2 B 107.84 - ).
  • VG Gießen, 26.11.1987 - V/1 E 811/85

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig; Ärztin im

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  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 31.83

    Beamtenrecht - Vordienstzeitunterbrechung - Übersiedler

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urteil vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1]) davon ausgegangen, daß vom Beamten zu vertretende Gründe weder ein Verschulden des Beamten voraussetzen noch daß es genügt, daß in der Person des Beamten liegende Gründe zur Unterbrechung geführt haben.
  • BVerwG, 03.07.1985 - 2 B 107.84

    Ausscheiden aus dem Dienst infolge von durch den Beamten "zu vertretenden" Gründe

    Entscheidend ist, ob das Verhalten des Beamten bei Einbeziehung der Motivation in dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang "billigerweise" dem von den Bediensteten oder dem vom Dienstherrn zu verantwortenden Bereich zuzuordnen ist (u.a. Urteile vom 22. Februar 1967 - BVerwG 6 C 85.64 - , vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - , vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - ).
  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des

    Dieser Rechtsauffassung ist der erkennende Senat in dem zu § 10 Abs. 1 BeamtVG ergangenenUrteil vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - (Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1) ausdrücklich beigetreten.
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81

    Hinausschiebung des für die Besoldung maßgeblichen Lebensalters eines Richters um

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - (Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34 = DÖD 1971, 212) entschieden, daß eine Beamtin die Unterbrechung einer vor ihrer Ernennung im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn geleisteten Tätigkeit, um sich der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu widmen, im Sinne des § 115 Abs. 1 BBG a.F. (vgl. jetzt § 10 BeamtVG) zu vertreten hat und daß Art. 6 Abs. 4 GG nicht zur Einbeziehung einer vor dieser Unterbrechung liegenden Vortätigkeit in die ruhegehaltfähige Dienstzeit nötigt (vgl. auch Urteil vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - ).
  • BVerwG, 19.12.1989 - 2 B 160.89

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Unterbrechung dann im Sinne des § 10 BeamtVG vom Beamten "zu vertreten", wenn sie auf Umständen beruht, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind, z.B. wenn das Ausscheiden aus der früheren Tätigkeit wegen einer Änderung der Familienverhältnisse und nicht wegen einer bereits ergriffenen oder bevorstehenden Maßnahme des damaligen Arbeitgebers erfolgt ist (vgl. z.B. Urteile vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - ).
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 35.90
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 33.90
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 36.90

    Beabsichtigte Einstellung in den gehobenen Dienst als Entlassungsgrund -

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 38.90
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 37.90

    Begriff des von dem Beamten "zu vertretenden" Grundes - Berücksichtigung des

  • VG Karlsruhe, 03.11.1997 - 12 K 3376/96

    Zeit eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst;

  • BVerwG, 28.06.1982 - 2 B 22.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtgewährung

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